Sind Sie Waldbesitzer und haben ätere Bäume (vorrangig Laubbäume) in Ihrem Bestand im Bielefelder Stadtgebiet, die Sie gerne ohne wirtschaftliche Verluste erhalten und als Patenbäume zur Verfügung stellen würden? Dann melden Sie sich bitte bei uns! Wir planen dann gemeinsam mit Ihnen folgende Verfahrensschritte:

  1. Ihre potenziellen Patenbäume werden fachlich geprüft (Eignung des Standortes hinsichtlich Verkehrssicherung, Alter, Biotopwert und Starkholzvolumen des Baumes).
  2. Der Holzwert (Marktwert des Starkholzvorrates) wird durch anerkannte unabhängige Fachleute (z.B. Forstbüro, derzeit Forstbüro Achterberg)  ermittelt, die üblichen Werbungskosten (die ja entfallen) werden davon abgezogen. So errechnet sich der Entschädigungsbetrag, den Sie für den Verzicht auf die Nutzung des Baumes erhalten. Näheres zur Wertermittlung siehe unter http://www.bielefelder-patenbaum.de/aktueller-projektstand/kurzbeschreibung-ziele/.
  3. Bei Eignung und Bereitschaft zum Angebot als Patenbaum wird dieser vorläufig gekennzeichnet, mit GPS eingemessen, fotografiert und in die Liste der verfügbaren Patenbäume aufgenommen.
  4. Sie schließen einen Vertrag mit dem NABU und der Kreisjägerschaft, in dem die beiderseitigen Pflichten (i.W. Erhaltung des Baumes bis zum natürlichen Tod und Zerfall unter Belassung des Totholzes am Standort) und die Entschädigung vereinbart werden.
  5. Wenn ein Baumpate gefunden ist, erhält der Patenbaum eine Nummer, wird mit einer Baumplakette dauerhaft gekennzeichnet und in einem Patenbaumkataster geführt.
  6. Auf Wunsch kann Ihr Name als Baumpartner auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.

Anbieter von Patenbäumen (Baumpartner) melden sich bitte bei jalbrecht.bielefeld@t-online.de oder kontakt@bauernhof-dingerdissen.de

Download: Muster eines Baumvertrages